Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung in Kraft

Asyl-Pass

Das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und im Wesentlichen am 1. August 2015 in Kraft getreten. Mit dem Entwurf wird eine neue alters- und stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung für geduldete Migranten geschaffen, die sich erfolgreich wirtschaftlich in Deutschland integriert haben. Die Voraussetzungen, unter denen gut integrierte Jugendliche ein Bleiberecht erhalten können, sind erleichtert worden. Das Gesetz dient darüber hinaus der Neuausrichtung des Ausweisungsrechts sowie dem Abbau rechtlicher Vollzugshindernisse in der Aufenthaltsbeendigung. Ein Einreise- und Aufenthaltsverbot kann künftig auch gegenüber Ausländern verhängt werden, die aus sicheren Herkunftsstaaten stammen und deren Asylantrag deshalb als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde.

LKT Rundschreiben Nr. 445/2015 [PDF-Dokument: 70 kB]

03.08.2015